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   EuGH, 27.02.2003 - C-327/00   

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https://dejure.org/2003,728
EuGH, 27.02.2003 - C-327/00 (https://dejure.org/2003,728)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - C-327/00 (https://dejure.org/2003,728)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - C-327/00 (https://dejure.org/2003,728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität

  • Europäischer Gerichtshof

    Santex

  • EU-Kommission PDF

    Santex SpA gegen Unità Socio Sanitaria Locale n. 42 di Pavia, Beteiligte: Sca Mölnlycke SpA, Artsana SpA und Fater SpA.

    Richtlinie 89/665 des Rates
    Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Rechtsbehelf eines Bieters gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird - Rüge der ...

  • EU-Kommission

    Santex SpA gegen Unità Socio Sanitaria Locale n. 42 di Pavia, Beteiligte: Sca Mölnlycke

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Menschenrechte

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Lieferaufträge; Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen; Ausschlussfrist; Grundsatz der Effektivität

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Vereinbarkeit von Präklusionsregelungen mit dem europäischen Recht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 22; ; EU Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Rechtsbehelf eines Bieters gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird - Rüge der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Stellung nationaler Unbeachtlichkeits-, Heilungs-, und Präklusionsvorschriften im europäischen Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtliche Verstöße - Innerhalb welcher Frist müssen sie gerügt werden? (IBR 2003, 317)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 22 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Ausschreibung mit gemeinschaftsrechtswidriger Bestimmung - Rechtsbehelf gegen diesen Verstoß, der nach Ablauf der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 709
  • EuZW 2003, 249
  • NZBau 2003, 284
  • DVBl 2003, 681 (Ls.)
  • BauR 2003, 1091 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 305
  • ZfBR 2003, 499
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, muss das nationale Gericht das nationale Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts auslegen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-165/91, Van Munster, Slg. 1994, I-4661, Randnr. 34, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-262/97, Engelbrecht, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39).

    Wenn eine solche konforme Anwendung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem es notfalls jede Bestimmung unangewendet lässt, deren Anwendung im konkreten Fall zu einem gemeinschaftsrechtswidrigen Ergebnis führen würde (vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 30, und Engelbrecht, Randnr. 40).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
    In Randnummer 79 seines Urteils vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99 (Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-0000) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist.
  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
    Wenn eine solche konforme Anwendung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem es notfalls jede Bestimmung unangewendet lässt, deren Anwendung im konkreten Fall zu einem gemeinschaftsrechtswidrigen Ergebnis führen würde (vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 30, und Engelbrecht, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-165/91

    Van Munster / Rijksdienst voor Pensioenen

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, muss das nationale Gericht das nationale Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts auslegen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-165/91, Van Munster, Slg. 1994, I-4661, Randnr. 34, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-262/97, Engelbrecht, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
    Für die Anwendung des Effektivitätsgebots ist aber jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens zu prüfen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Das nationale Gericht muss das innerstaatliche Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen, und zwar so, dass insbesondere die Beachtung der Transparenzpflicht sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Die unionsrechtliche Unbedenklichkeit einer solchen Frist kann vielmehr auch als durch die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 1995 (Peterbroeck, C-312/93 - Slg. 1995, I-4599; von Schijndel und van Veen, C-430/93 u. a. - Slg. 1995, I-4705), ferner durch die Urteile vom 27. Februar 2003 (Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877) und vom 7. Juni 2007 (van der Weerd u. a., C-222/05 bis 225/05 - Slg. 2007, I-4233) als zweifelsfrei geklärt gelten.

    Bestätigt hat der Europäische Gerichtshof diese Aussage - ebenfalls mit Blickrichtung auf eine 60 Tage umfassende verfahrensrechtliche Ausschlussfrist - im Urteil vom 27. Februar 2003 (Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877 Rn. 54).

    Das Erfordernis, dass die Frist erst von dem Tag an zu laufen beginnen darf, an dem der Betroffene von dem ihn beschwerenden Hoheitsakt vollständige Kenntnis erlangt hat (EuGH, U.v. 27.2.2003 a.a.O. Rn. 55), ist vorliegend gewahrt, da die Antragsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erst durch die Zustellung des mit den vollständigen Gründen versehenen Urteils in Lauf gesetzt wird.

    Allgemein gilt zunächst, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen unter Berücksichtigung der Grundsätze zu prüfen ist, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z.B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (EuGH, U.v. 14.12.1995 - Peterbroeck, C-312/93 - Slg. 1995, I-4599 Rn. 14; U.v. 14.12.1995 - van Schijndel und van Veen, C-430/93 u. a. - Slg. 1995, I-4705 Rn. 19; U.v. 27.2.2003 - Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877 Rn. 56; U.v. 7.6.2007 - van der Weerd u. a., C-222/05 bis 225/05 - Slg. 2007, I-4233 Rn. 33).

    Auch unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Aussagen, die der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang mit Blickrichtung auf die Besonderheiten des belgischen (U.v. 14.12.1995 - Peterbroeck, C-312/93 - Slg. 1995, I-4599 Rn. 17 bis 19), des niederländischen (U.v. 14.12.1995 - van Schijndel und van Veen, C-430/93 u. a. - Slg. 1995, I-4705 Rn. 13 bis 22; U.v. 7.6.2007 - van der Weerd u. a., C-222/05 bis 225/05 - Slg. 2007, I-4233 Rn. 37 f.) und des italienischen Rechts (U.v. 27.2.2003 - Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877 Rn. 58 bis 61) getroffen hat, steht für den Verwaltungsgerichtshof außer Zweifel, dass § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

    Dieses Erfordernis ist z.B. dann nicht erfüllt, wenn die öffentliche Verwaltung eines Mitgliedstaates gegenüber dem späteren Rechtsschutzsuchenden zunächst erklärt hat, sie werde jene Bestimmung des nationalen Rechts, die aus der Sicht dieses Betroffenen mit dem Unionsrecht nicht in Einklang steht, ihm gegenüber nicht anwenden, und der Betroffene von der gleichwohl erfolgten Anwendung dieser Vorschrift ihm gegenüber erst zu einem Zeitpunkt erfahren hat, in dem die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs, mit dem er die Unionsrechtswidrigkeit der mitgliedstaatlichen Bestimmung hätte geltend machen können, bereits abgelaufen war (EuGH, U.v. 27.2.2003 - Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877 Rn. 58 f.).

    Gegen die Richtigkeit dieser These spricht, dass die Mehrzahl der Urteile des Europäischen Gerichtshofs, aus denen sich die unionsrechtliche Unbedenklichkeit mitgliedstaatlicher Bestimmungen ergibt, denen zufolge ein Rechtsschutzsuchender die Unvereinbarkeit nationalen Rechts oder nationaler behördlicher Maßnahmen mit Unionsrecht innerhalb normativ vorgegebener Fristen geltend machen muss, um damit vor Gericht durchdringen zu können, Streitigkeiten zwischen der öffentlichen Verwaltung und Gewerbetreibenden (U.v. 16.12.1976 - Rewe, Rs. 33/76 - Slg. 1976, 1989; U.v. 16.12.1976 - Comet, Rs. 45/76 - Slg. 1976, 2043; U.v. 14.12.1995 - Peterbroeck, C-312/93 - Slg. 1995, I-4599; U.v. 27.2.2003 - Santex, C-327/00 - Slg. 2003, I-1877) oder Wirtschaftssubjekten in mindestens vergleichbarer Stellung (z.B. Inhabern von Tierzuchtbetrieben, bei denen es sich um Landwirte, aber auch um Gewerbetreibende handeln kann) zugrunde lagen (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung EuGH, U.v. 7.6.2007 - van der Weerd u. a., C-222/05 bis 225/05 - Slg. 2007, I-4233).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auch der Europäische Gerichtshof hat u.a. in vergaberechtlichen Verfahren in einer (angemessenen) Ausschlussfrist keinen Verstoß gegen Unionsrecht gesehen; eine solche Frist darf lediglich nicht dazu führen, dass ein gerügter Europarechtsverstoß durch ein Gericht überhaupt nicht geprüft werden kann (EuGH, Urteile vom 14. Dezember 1995 - C-312/93 - DVBl 1996, 249 Rn. 16 ff., vom 12. Dezember 2002 - C-470/99 - NVwZ 2003, 844 Rn. 71 ff. und vom 27. Februar 2003 - C-327/00 [ECLI:EU:C:2003:109] - NVwZ 2003, 709 Rn. 51 ff.).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Zum ersten Teil der ersten Vorlagefrage ist festzustellen, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 79, und vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 50).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Santex, Randnr. 55, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 73).

    Eine Auftragsbekanntmachung ohne jede Angabe des geschätzten Auftragswerts und ein anschließendes ausweichendes Verhalten des Auftraggebers gegenüber den Anfragen eines möglichen Bieters, wie im Ausgangsverfahren geschehen, sind angesichts des Bestehens einer Ausschlussfrist so zu bewerten, dass sie dem betroffenen Bieter die Ausübung der Rechte, die ihm die Gemeinschaftsrechtsordnung verleiht, übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil Santex, Randnr. 61).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Santex, Randnrn.

    Wenn eine solche mit dem Zweck der Richtlinie 89/665 im Einklang stehende Auslegung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, die der Richtlinie zuwiderlaufenden nationalen Vorschriften unangewendet zu lassen (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24, und Santex, Randnr. 64).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Ob eine nationale Verfahrensvorschrift diesem Erfordernis entspricht, ist unter Berücksichtigung ihrer Stellung im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens zu prüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - Rs. C-327/00 - Slg. 2003, I-1877 ).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Schließlich habe auch der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 27. Februar 2003 Rs.C-327/00) darauf hingewiesen, dass Ausschlussfristen nach nationalem Recht nicht dazu führen dürften, eine effektive Überprüfung von Vergabeverstößen zu verhindern.

    Der für die Entscheidung über Fragen der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zuständige Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen als Anwendungsfall des Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie ergebenden Effektivitätsgebot genügt und auch für den Fall der Fristversäumung vorgesehene Sanktionen wie die Präklusion mit den Zielen der Richtlinie und dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Einklang stehen (EuGH Rs.C-470/99 NZBau 2003, 162, 166 Rdn. 75 - 78; Rs.C-327/00 NZBau 2003, 284, 286 Rdn. 50 - 52).

    Nur für einen speziellen Ausnahmefall, in dem der öffentliche Auftraggeber durch sein Verhalten dem Bieter die Wahrnehmung der vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeit unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert hat, hat der Europäische Gerichtshof eine Verpflichtung der nationalen Gerichte erkannt, die auf der Verletzung von Gemeinschaftsrecht beruhenden, zur Stützung eines Rechtsbehelfs geltend gemachten Rügen zuzulassen, indem sie ggf. von einer nach nationalem Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, die nationalen, zum Ausschluss der Rügen führenden Präklusionsvorschriften außer Anwendung zu lassen (EuGH Rs.C-327/00 a.a.O.).

  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    cc) Schließlich führt auch die von der Antragstellerin im Termin zur mündlichen Verhandlung am 1. März 2024 zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung in Bezug genommene Entscheidung des EuGH vom 27. Februar 2003 - C-327/00 (Santex) - zu keinem anderen Ergebnis.

    Neue Gesichtspunkte zeigt die Antragstellerin im vorliegenden Nachprüfungsverfahren auch mit ihrem Verweis auf das Urteil vom EuGH vom 27. Februar 2003 - C-327/00 (Santex) - nicht auf (vgl. dazu bereits oben II. 1. f) cc)), so dass zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die nachgewiesenen Ausführungen in dem früheren Verfahren zu verweisen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

    71 und 76), vom 27. Februar 2003, Santex (C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 52), und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl (C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnr. 50).

    39 - Allgemein zum Grundsatz richtlinienkonformer Auslegung vgl. die Urteile vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26), vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113), und vom 15. April 2008, Impact (C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 98); speziell zur Richtlinie 89/665 vgl. ferner die Urteile Santex (Randnr. 63) und Lämmerzahl (Randnr. 62), jeweils zitiert in Fn. 15.

    40 - Urteil Santex (zitiert in Fn. 15, Randnr. 62).

    49 - Urteil Santex (zitiert in Fn. 15, Randnr. 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine nationale Präklusionsvorschrift den Grundsätzen des Effektivitätsgebots entspricht, sofern die fragliche Ausschlussfrist angemessen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003, Rechtssache C-327/00, Slg. 2003, I-01877).
  • KG, 13.03.2008 - 2 Verg 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassen eines Antrags auf vorläufigen

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge -

  • EuGH, 14.02.2019 - C-54/18

    Cooperativa Animazione Valdocco

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • EuGH, 08.05.2008 - C-95/07

    Ecotrade - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Reverse-Charge-Verfahren

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04

    Koppensteiner

  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03

    Coname - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG - Artikel 49 EG - Reichweite der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren

  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 B 57.09

    Grünes Licht für Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens

  • OLG Bremen, 18.05.2006 - Verg 3/05

    Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses von Eiwendungen im

  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

  • EuGH, 07.11.2019 - C-280/18

    Wenn der Öffentlichkeit nicht ermöglicht wird, sich an der

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches

  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08

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